Requisiten für Film, Theater, Fotografen, Dekorationen u. dergl. können Sie zu diesen Bedingungen ausleihen. (in Bearbeitung)

Cateringmöbel können Sie zu diesen Bedingungen ausleihen. Gleiche Bedingunge gelten für Verleih zu privaten Feiern oder dergleichen. (in Bearbeitung)

Beim Ausleihen zu Probezwecken oder für Interimsnutzung gelten diese Bedingungen. (in Bearbeitung)

Für alle Ausleihen gilt grundsätzlich, dass entweder das Leihobjekt oder dessen Kaufpreis zurückgegeben werden. In letzterem Fall wird der Leihvertrag in einen Kaufvertrag gewandelt und die Leihgebühr als Anzahlung verrechnet.

Verleih für gewerbliche Zwecke (Eventdinner, Film-/Foto-/Theater- Requisite, Vorträge usw)
Verleih für private Gelegenheiten (Feier, Hauskonzert u. dergl.)
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